Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Geänderte Bedingungen des Kunden erlangen nur durch schriftliche Bestätigung durch und Gültigkeit.

 

Gewährleistung

 

Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen gilt:

Bei mangelhaftem Produkt können Sie  Beseitigung des Mangels oder Lieferung einwandfreier Ware verlangen. Bei unverhältnismäßigen Kosten, können wir die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen.

 

Auch diese dürfen wir bei unverhältnismäßigen Kosten ablehnen. Wird einwandfreie Ware zur Nacherfüllung  geliefert, so ist die defekte Ware kostenlos an uns zurück zu senden und für die bisherige Nutzung ein entsprechendes Endgeld zu zahlen

 

Lehnen wir beide Arten der Nacherfüllung ab, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Erstattung des Kaufpreises erfolgt unter Anrechnung des Endgeldes für die bisherige Nutzung. Reklamationen können nur mit entsprechendem Rechnungsbeleg bearbeitet werden.

 

Unsachgemäße Behandlung und Nutzung der Hindernisse führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Insbesondere das dauerhafte stehen im Wasser, das "Hebeln" über die Füße und das Tragen an dafür nicht geeigneten Stellen ist zu unterlassen. Schadhafte Farbstellen sollten umgehend mit einer diffusionsfähigen Holzschutzfarbe ausgebessert werden. 

 

 

Die Bildung von Rissen und Lücken, welche durch Trockung enstehen sind bei dem Naturprodukt Holz unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

 

Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Castrop-Rauxel.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit.

 

Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.